Schwangere können Urlaub absagen
Manchmal kann man auch eine Schwangerschaft nicht nach der Ferienzeit planen. In diesem Fall greift die Reiserücktrittsversicherung, denn viele Schwangere möchten dann einen langen Flug nicht mehr auf sich nehmen. Das gilt allerdings wirklich nur, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt war. Ein Arzt stellt dann ein Attest aus, wenn es wegen des Fluges zu gesundheitlichen Problemen kommen kann. Oder auch, wenn der Geburtstermin auf die Urlaubszeit fällt. Darum sollte man sich sofort kümmern, wenn die frohe Botschaft der Schwangerschaft verkündet wurde. Aber ebenso weniger schöne Anlässe sind ein Grund für den Reiserücktritt. Beim Tod eines nahen Angehörigen oder einer schweren Erkrankung zahlt die Versicherung ebenfalls – und die Reise kann kostenlos storniert werden. Bei einem Vollschutz übernimmt die Versicherung außerdem die zusätzlichen Kosten eines früheren Rückflugs. Das kann der Fall sein, wenn Zuhause ein Familienmitglied erkrankt, während man bereits im Urlaub ist.
Reiserücktritt wegenKrankheit wahrnehmen
Weniger dramatisch aber auch nicht unangenehm ist es, wenn die Reisenden selbst erkranken oder durch eine schwere Verletzung vom Urlaub abgehalten werden. Dann greift die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls. Ein akzeptierter Grund ist außerdem, wenn das Eigentum des Versicherten schwer beschädigt wird: bei Brand, Einbruch oder höherer Gewalt wie einem Sturmschaden. Je nach Versicherung und Tarif können sich die Leistungen jedoch unterscheiden. Man sollte daher im Voraus entsprechende Vergleiche anstellen und genau prüfen, welche Leistungen man braucht, um sich sicher und für alle Eventualitäten gewappnet zu fühlen. Beitrag: Mirjam Miethe
Diese Webseite bietet weitere wertvolle Informationen über Reiserücktrittsversicherungen
AntwortenLöschen