Im Handgepäck ist Flüssigkeit nur eine Ausnahme
Die meisten wissen bereits, dass Flüssigkeiten im Handgepäck nur bis zu einer Größe von 100 ml transportiert werden dürfen. Produkte wie ein kleines Deo, Parfüm, Lippenstift und anderes Make-up müssen dazu in einem durchsichtigen Plastikbeutel verwahrt werden. Dieser wird separat von den Taschen in den Korb am Sicherheitscheck gelegt. Wer Getränkeflaschen dabei hat, muss diese vorher entsorgen und sich im Duty Free-Bereich neue Getränke besorgen. Aber auch andere Lebensmittel, die weniger wie Flüssigkeiten erscheinen, können von den Sicherheitsbeamten entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise Brotaufstriche oder Soßen. Möchte man also landesübliche Köstlichkeiten als Mitbringsel einpacken, dürfen diese nicht im Handgepäck landen. Ausgenommen sind Medikamente und Babynahrung, die bei der Kontrolle jedoch auch einzeln vorgezeigt werden müssen.
Keine spitzen Gegenstände ins Handgepäck
Ist man geschäftlich oder privat mit dem Notebook unterwegs, wollen die Beamten meist, dass man das Gerät aus der Tasche nimmt. Auch das kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher sollte man bereits vorher daran denken, um schneller voranzukommen. Ganz ausgeschlossen sind für das Handgepäck Gegenstände, die als Waffen dienen können. Dazu gehören natürlich Schusswaffen, aber ebenso das Schweizer Taschenmesser, Rasierklingen, Nagelschere und Nagelfeile. Eine Ausnahme wird auch hier bei Medizin gemacht: So dürfen zum Beispiel Diabetiker ihre Insulinspritzen mitnehmen. Ansonsten sollte man auch Streichhölzer, Feuerwerkskörper oder stark magnetische Materialien verzichten. Die werden bei Kontrollen direkt abgenommen. Außerdem sind keine großen, stumpfen Gegenstände erlaubt: Der Baseball- oder Golfschläger muss also auch in das richtige Gepäck. Ist man sich bei bestimmten Gegenständen unsicher, sollte man vor dem Urlaub beim Reiseveranstalter oder der Fluglinie nachfragen. Dann kommt es am Flughafen nicht zum Ärger. Beitrag: Mirjam Miethe Titelbild: Martynova Anna / Shutterstock.com
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen