Mittwoch, 27. März 2013

Urlaub online buchen-aber sicher!

Urlaub buchen onlineAnstatt erst ins Reisebüro zu gehen oder schwere Urlaubskataloge zu wälzen, wählen viele Reiselustige den virtuellen Weg über das Internet: Reiseseiten versprechen online die besten Tarife, eine große Auswahl an Möglichkeiten und günstige Last-Minute-Angebote. Dabei sollte man jedoch unbedingt an die Sicherheit denken und nur bei seriösen Reiseanbietern buchen. Mit diesen Tipps geht bei der Online-Reisebuchung alles glatt.


Auf klare Informationen achten
Ist man sich bei einer Webseite nicht ganz sicher, sollte man zuerst die Adresse und die Handelsregisternummer des Anbieters überprüfen. Bei seriösen Angeboten sind diese ebenso leicht zu finden wie die ABGs. Das gilt auch, wenn Leistungen von anderen Anbietern im Preis inbegriffen sind – diese sollten auch mit Namen und Adresse angegeben sein. Dabei sollte auch erkennbar sein, an wen man sich im Fall von Mängeln zu wenden hat – sprich: Wer haftet. Umso verwirrender eine Internetseite aufgebaut ist, umso kritischer sollte man sein. Dazu zählt auch der Aufbau des Buchungsvorgangs. Dabei sollte man immer genau auf die Leistungen und das Kleingedruckte achten. Unseriöse Unternehmen mogeln an dieser Stelle gern „versteckte“ Kosten und Zusatzangebote dazwischen, die die Preise rasant steigen lassen. Am Schluss erhält man in jedem Fall eine Buchungsbestätigung per E-Mail, die alle wichtigen Reisedaten inklusive den gebuchten Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung enthält.

Gegen finanziellen Schaden absichern
Der Kunde muss bei der Online-Buchung seine wichtigen Kontaktdaten und je nach Zahlungsart auch Informationen über das eigene Konto angeben. Damit dieser Weg sicher ist und die Daten nicht für kriminelle Zwecke genutzt werden können, muss die Datenübermittlung verschlüsselt erfolgen. Das erkennt man an einem Schloss- oder Schlüsselsymbol am Rahmen des Browsers. Bei Pauschalangeboten wird dazu geraten, nur Angebote zu buchen, die auch einen Sicherungsschein als Nachweis über die Buchung bieten. Dieser sagt aus, dass ein Veranstalter gegen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz abgesichert wird. Sollte es nach der Buchung dazu kommen, ist der Kunde vor Reiseantritt vor finanziellem Schaden geschützt. Der Sicherungsschein muss online abrufbar sein. Bevor man den Schein nicht erhalten hat, darf der Veranstalter der Reise keine Zahlung einfordern. Beitrag: Mirjam Miethe

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